Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der derzeit aktuellen Fassung vom 25.03.2002 (siehe
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) verbietet die Entnahme von besonders geschützten Arten aus der Natur und den Handel mit toten oder lebenden Individuen dieser Arten.
Der Trauermantel ist im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt aufgeführt (siehe
Schutz des Trauermantels: Deutschland: Bundesnaturschutzgesetz).
Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen stellt sich die Frage, inwieweit eine Zucht der Falter überhaupt Sinn machen kann.
Ebert/Rennwald
weisen darauf hin, dass nicht zuletzt durch die Erfahrungen von Hubert Roer
eine Zucht des Trauermantels zur "Biotoppflege" wenig vielversprechend und bei Entnahme von Zuchtmaterial aus der Natur auf jeden Fall von Schaden ist (siehe auch
).
In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis von Kinkler
interessant, der mit dem Freilassen importierter Falter die faunistische Forschung irritiert und abgewertet sieht.
Gerade der Versuch einer Wiederbesiedlung bestimmter Gebiete durch Aussetzen gezüchteter Exemplare wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt sein. Ein Grund von vielen Gründen ist dabei die Tatsache, dass die Falter in nicht besiedelten Gebieten aufgrund ihrer Neigung zur Wanderung keine Paarungspartner finden. Dies ist wahrscheinlich auch einer der Gründe, weshalb es auf den britischen Inseln nicht zur Vermehrung eingeflogener Falter kommt.
Vielleicht könnte eine flächendeckende Wiedereinbürgerung eines sehr großen Gebiets ein positives Ergebnis liefern. Betrachtet man jedoch die logistischen Schwierigkeiten, die dafür zu meistern wären und die unglaublich große Anzahl gezüchteter Falter, die erforderlich wären, so scheint auch diese Vorstellung unrealistisch.
Eine natürliche Wiederbesiedlung, ggf. begleitet bzw. unterstützt durch eine vom Menschen ausgeführte Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Falter, wird wohl die größte Erfolgswahrscheinlichkeit haben.
Unter Umständen kann es für im Bestand gefährdete Gebiete von Vorteil sein, wenn die Bestände durch Zuchtmaterial "wieder aufgefüllt" werden. Dazu kann auch gehören, gefundene Eier oder Raupen per Weiterzucht vor Parasiten und anderen Feinden zu schützen und die geschlüpften Falter anschließend am Fundort wieder frei zu lassen. Ein Beispiel hierfür findet sich bei
[Scheel, 2004]
Einen Nutzen gezüchteter und nach dem Schlupf getöteter und präparierter Falter - außer für wissenschaftliche Zwecke - kann ich persönlich nicht sehen.
Die folgenden Informationen zur Zucht des Trauermantels stammen weitestgehend von Friedrich
.
Nicht nur durch das Legeverhalten des Trauermantels wird in den meisten Fällen eine Zucht direkt aus dem Ei nur bei Eiablage in Gefangenschaft praktiziert werden.
Da die Eier als zusammenhängendes Gelege um dünne Zweige herum abgelegt werden, ist eine Entnahme einzelner Eiern schwierig.
Die Entnahme eines vollständiges Geleges aber auch einzelner Eier aus der Natur ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz von vorne herein verboten (s.o.) und verbietet sich auch ohne dieses Gesetz nach meiner Meinung von selbst.
Die Raupen, insbesondere in frühen Stadien reagieren sehr empflindlich auf Kälte oder unzureichende Belüftung.
Aus diesem Grund ist ein Versenden von Raupen bzw. Räupchen per Post äußerst problematisch!
Gerade beim Versand aus dem Ausland sind durch die langen Transportzeiten Verluste oder Totalverluste wahrscheinlich. Sollte ein Versender auf diesen Umstand nicht aufmerksam machen und trotzdem zum Versand willens sein, so ist seine Seriosität von vorne herein in Frage gestellt.
Da die Entnahme von Raupen aus der Natur in Deutschland und auch in anderen Ländern verboten ist, wird eine Zucht basierend auf Raupen hierzulande die Ausnahme sein.
Frisch geschlüpfte Räupchen versammeln sich anfangs auf einem einzelnen Blatt der Futterpflanze und verteilen sich mit fortschreitendem Alter weiter über die Pflanze.
Ist es nicht möglich, eine (ausreichend große) lebende Futterpflanze den Raupen zur Verfügung zu stellen, so empfiehlt es sich, einzelne Zweige durch Wässern frisch zu halten.
Als Futterpflanze ist u.a. die Bruch-Weide geeignet (in
mit Verweis auf Weidemann).
Oft schlüpfen mehrere verpuppte Falter zur gleichen Zeit aus der Hülle. Da sie sich dabei stören können, sollte die Verpuppung auf rauhen Papier (z.B. an der Decke des Raupenkastens befestigt) animiert werden.
Dort befestigte nah aneinander liegende Puppen können anschließend durch einfaches Ausschneiden des Papiers getrennt werden und dann separiert und in sicherem Abstand voneinander wieder befestigt werden.
Ein bevorstehender Schlupf zeigt sich an durch die Puppenhaut durchschimmernden Flügeln.
Nach dem Schlupf benötigen die Falter einige Stunden, bis die Flügel ausgehärtet und der erste Flug gestartet werden kann.
Schlüpfenden Faltern sollte neben Ungestörtheit ausreichend Platz zum Entfalten der Flügel gegeben werden.
Die Weibchen legen die Eier etwa 10 Monate, nachdem sie geschlüpft sind ab. Dazwischen liegt eine Sommerruhe und eine Winterruhe.
Der genaue Zeitpunkt für Paarung und Eiablage bestimmt sich wahrscheinlich durch die Tageslänge bzw. die Menge des einfallenden Lichts.
Für die Zucht bzw. die Weitervermehrung gezüchter Falter sind dies keine leichten Aufgaben.
Vor der Überwinterung von Faltern in kalten, dunklen und feuchten Bereichen, müssen sie ausreichend und so lange wie möglich mit Nahrung versorgt werden.
Die Paarung geschieht im Frühjahr und kann bei gezüchteten Faltern auf natürliche Art oder durch Oviposition (Männchen und Weibchen werden ggf. leicht betäubt per Hand zueinander geführt) geschehen.





