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Rote Liste

Beim Rote Liste Status der einzelnen Bundesländer bzgl. des Trauermantels fällt besonders ein Ost/West-Gefälle auf (Daten aus Settele/Feldmann/Reinhardt Quelle: Settele et al., 1999 - Die Tagfalter Deutschlands).

Schleswig-Holstein: vom Aussterben bedroht Hamburg: stark gefährdet Bremen: gefährdet Mecklenburg-Vorpommern: gefährdet Nordrhein-Westfalen: vom Aussterben bedroht Rheinland-Pflalz: vom Aussterben bedroht Saarland: vom Aussterben bedroht Baden-Württemberg: gefährdet Bayern: gefährdet Hessen: stark gefährdet Thüringen: nicht auf roter Liste Sachsen: nicht auf roter Liste Berlin: gefährdet Brandenburg: nicht auf roter Liste Sachsen-Anhalt: potentiell gefährdet Niedersachsen: gefährdet

Rote Liste Deutschland

Rote Liste Deutschland

Während im Osten Deutschlands der Falter nicht auf der Roten Liste vermerkt ist, ist er im Westen als "vom Aussterben bedroht" eingestuft.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einstufungen bzgl. der Roten Listen in unterschiedlichen Jahren geschahen und teilweise schon über 20 Jahre alt sind:

Land Jahr Status
Deutschland gesamt 1998 auf Vorwarnliste
Schleswig-Holstein 1982 vom Aussterben bedroht
Hamburg 1988 stark gefährdet
Bremen 1986 gefährdet
Niedersachsen 1986 gefährdet
Nordrhein-Westfalen 1986 vom Aussterben bedroht
Rheinland-Pfalz 1992 vom Aussterben bedroht
Saarland 1997 vom Aussterben bedroht
Hessen 1996 stark gefährdet
Baden-Württemberg 1991 gefährdet
Bayern 1996 gefährdet
Thüringen 1993 nicht auf roter Liste
Sachsen 1998 nicht auf roter Liste
Brandenburg 1992 nicht auf roter Liste
Berlin 1991 gefährdet
Sachsen-Anhalt 1993 potentiell gefährdet
Mecklenburg-Vorpommern 1993 gefährdet
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Der Trauermantel ist in der FFH-Richtlinie nicht aufgeführt.

Zwei Trauermantel-Raupen verlassen die Gruppe; Fotograf: Dietmar J. Baumgartner; Treffen bei Villach, Kärtnen, Österreich (12. Juli 2005)
Bundesnaturschutzgesetz

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 25.03.2002 (siehe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) ist der Falter als

besonders geschützt

eingestuft.

Schutzmaßnahmen
Trauermantel (Zuchtaufnahme); Fotograf: Dieter Stüning; Bonn, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (ca. 1995)

Folgende Schutzmaßnahmen können den Erhalt der Art sichern und die Verbreitung des Falters - sofern die klimatischen Bedingungen geeignet sind - fördern:

  • Verminderter Einsatz von Insektiziden, damit die wichtige Nahrungsquelle "Fallobst" nicht belastet wird.
  • Einstellen von "Säuberungen" von Waldsäumen. Wiederbewuchs "gesäuberter" Säume auf natürliche Weise.
  • "Sich selbst Überlassen" des Waldes, wodurch z.B. Baumhöhlen, die der Überwinterung dienen, erhalten bleiben und nicht entfernt werden.