Beim Rote Liste Status der einzelnen Bundesländer bzgl. des Trauermantels fällt besonders ein Ost/West-Gefälle auf (Daten aus Settele/Feldmann/Reinhardt
).
Während im Osten Deutschlands der Falter nicht auf der Roten Liste vermerkt ist, ist er im Westen als "vom Aussterben bedroht" eingestuft.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einstufungen bzgl. der Roten Listen in unterschiedlichen Jahren geschahen und teilweise schon über 20 Jahre alt sind:
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 25.03.2002 (siehe
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) ist der Falter als
besonders geschützt
eingestuft.
Folgende Schutzmaßnahmen können den Erhalt der Art sichern und die Verbreitung des Falters - sofern die klimatischen Bedingungen geeignet sind - fördern:
- Verminderter Einsatz von Insektiziden, damit die wichtige Nahrungsquelle "Fallobst" nicht belastet wird.
- Einstellen von "Säuberungen" von Waldsäumen. Wiederbewuchs "gesäuberter" Säume auf natürliche Weise.
- "Sich selbst Überlassen" des Waldes, wodurch z.B. Baumhöhlen, die der Überwinterung dienen, erhalten bleiben und nicht entfernt werden.


